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Berufskrankheiten in Europa

Berufskrankheiten in Europa
Foto: Fotolia / Grieze
Europa wächst wirtschaftlich weiter zusammen. Seit 2011 können EU-Bürger fast uneingeschränkt in allen Mitgliedsländern der EU eine Beschäftigung aufnehmen. Sind Beschäftigte in allen Staaten Europas gleichmäßig dagegen geschützt, durch arbeitsbedingte Einwirkungen zu erkranken? Und werden Berufskrankheiten in allen europäischen Staaten in vergleichbarer Weise anerkannt und entschädigt?
1 Einführung und Überblick
Das steigende Interesse in Europa am Thema „Berufskrankheiten“ zeigen folgende Beispiele:

Die EU-Kommission hat 2010 eine breit angelegte Studie in Auftrag gegeben, um den aktuellen Status in diesem Feld EU-weit und über die EU hinaus auch für Island, Norwegen und die Schweiz zu erheben und Optionen für eine Weiterentwicklung zu diskutieren. Thematisiert werden insbesondere Fragen der Entstehung und Anwendung der nationalen Berufskrankheitenlisten (BK-Listen), Schwerpunkte der Prävention und Forschung zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, Meldung von Verdachtsfällen, statistische Erfassung der BKen, aktuelle Entwicklungen sowie Beurteilung durch die nationalen „Stakeholder“. Die Studie wird derzeit erarbeitet und voraussichtlich Mitte 2012 publiziert. An der Studie arbeiten Experten aus sieben Staaten sowie nationale Berichterstatter aus 29 Staaten unter der Gesamtverantwortung der „Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung“ mit.

Erst kürzlich – am 15. März 2012 – trafen sich in Paris auf Einladung von EUROGIP Experten aus Frankreich und anderen europäischen Staaten zu einem Fachgespräch –„Débats d’ EUROGIP“. Dort wurden Grundprobleme der Berufskrankheiten erörtert: Wie kann die Verursachung von Krankheiten durch arbeitsbedingte Einwirkungen nachgewiesen werden? Wie kann die Meldung von BK-Verdachtsfällen zuverlässig gewährleistet werden (Vermeidung von „underreporting“)? Können multifaktoriell verursachte „Volkskrankheiten“ („plurifactorial widespread diseases“) als BK anerkannt werden?

Das Europäische Forum Unfallversicherung hat 2011 seine Arbeitsgruppe „Berufskrankheiten“ beauftragt, einen Bericht darüber vorzulegen, ob und wie die nationalen Unfallversicherungen in Europa arbeitsbedingte psychisch verursachte Erkrankungen einbeziehen. Daran wird aktuell gearbeitet, der Bericht wird 2012 vorliegen.

Und last but not least wurden auf der A+A 2011 exemplarisch Gemeinsamkeiten und markante Unterschiede zwischen den BK-Systemen von vier europäischen Staaten – Dänemark, Deutschland, Frankreich und der Schweiz – vorgestellt und diskutiert. Die meisten Präsentationen dieser von Puran Falaturi, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), und dem Autor dieses Berichts vorbereiteten und moderierten Veranstaltung sind auf einer CD erhältlich. Hierüber wird im Folgenden zusammenfassend berichtet.

2 Fragestellungen
In den meisten europäischen Ländern wird in einer BK-Liste festgelegt und definiert, welche Erkrankungen als BK anzuerkennen und zu entschädigen sind, und welche Voraussetzungen hierfür im Einzelfall zu erfüllen sind. Welche Kriterien und welche Verfahren gelten in den Staaten Europas für die Aufnahme von Erkrankungen in die BK-Liste?

In einem Teil der Staaten Europas wird die BK-Liste durch eine gesetzliche Bestimmung ergänzt („Ergänzungsklausel“, oder „Öffnungsklausel“), wonach auch solche Erkrankungen „als“ oder „wie“ eine BK anerkannt werden können, die einer BK in der Sache gleichzustellen sind, aber (noch) nicht in die BK-Liste aufgenommenen sind. Welche Bedeutung haben diese Ergänzungsklauseln in den Staaten Europas, wie wirken sie sich aus?

In manchen europäischen Staaten wurden in den letzten Jahren vermehrt auch solche Muskel-Skelett-Erkrankungen in die nationalen BK-Listen aufgenommen, die in der Bevölkerung weit verbreitet sind und durch mehrere – nicht nur arbeitsbedingte – Faktoren verursacht werden. Hier stellen sich schwierige Abgrenzungs- und Beweisfragen. Wie gehen die Staaten Europas, die solche Erkrankungen in ihre BK-Listen aufgenommen haben, mit diesen Fragen um?

3 Die BK-Reife einer Erkrankung in Deutschland aus arbeitsmedizinischer Sicht
In seinem grundlegenden Beitrag beleuchtete Andreas Seidler, Direktor des Instituts und der Poliklinik für Arbeits- und Sozialmedizin der Technischen Universität Dresden, die Frage der „BKReife“ einer Erkrankung unter arbeitsmedizinischer und epidemiologischer Perspektive.

Seidler ging von der grundsätzlichen arbeitsmedizinischen Aussage aus, dass eine Krankheit dann eine Berufskrankheit sei, wenn sie bei einem an der Krankheit Erkrankten durch die konkrete Berufstätigkeit verursacht wurde.

Den gesamten Text des Artikels sowie Grafiken, Tabellen und Fußnoten finden Sie in der aktuellen Printausgabe (4/2012) des DGUV Forums.

Autor

Dr. Andreas Kranig
Leiter der Abteilung Versicherung und Leistungen der DGUV
 andreas.kranig-Entfernen Sie diesen Text-@dguv.de

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